Durch das Alterseinkünftegesetz gelten seit Anfang 2005 zahlreiche Neuregelungen. Diese betreffen neben der Besteuerung der Vorsorgebeiträge und der Versorgungsleistungen z. B. auch die sog. Riester-Rente. Weiterhin ist es künftig einfacher für den Arbeitnehmer, bereits erworbene Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Ergänzend untersucht der Beitrag die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, zu denen unter anderem die Direktzusage, die Direktversicherung und der Pensionsfonds gehören.
Konsequenzen der steuerlichen Änderungen des Alterseinkünftegesetzes für die betriebliche Altersversorgung
Der Betrieb ; 58 , 23/Beilage ; 6-12
2005-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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