Alle Bauherren haben gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) Leistungspflichten sowohl für die Bauphase als auch für die spätere Nutzung. Für die Bauphase ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufzustellen Für die spätere Nutzung ist eine Dokumentation sicherheitstechnischer Anlagen zu erstellen. Beide Aufgaben und die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten werden im Beitrag erläutert.


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    Title :

    Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Vertragliche Organisation und Gestaltung der Leistungspflichten von Baustellenkoordinator, Architekt und Bauunternehmer



    Published in:

    Bauingenieur ; 80 , 2 ; 79-85


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German