Am 01.07.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) in Kraft getreten. Damit wurde die EG-Baustellen-Sicherheitsrichtlinie (92/57/EWG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung soll zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf den Baustellen beitragen. Der Beitrag geht vor allem auf die grundsätzliche Stellung und Aufgaben des Bauherrn, Dritten und Koordinatoren nach der Baustellenverordnung ein. Betrachtet man die Aufgaben der vorgenannten nach der BaustellV, wird deutlich, dass der Bauherr einen neuen Aufgabenbereich Kraft Gesetz übertragen bekommen hat. Die konsequente Anwendung und Umsetzung der BausstellV bleibt seine vorrangige Verpflichtung und die aller am Bau Beteiligten.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Ziele - Inhalte und Umsetzung der Verordnung
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 261-287
2003-01-01
27 pages
Article (Journal)
German
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Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
IuD Bahn | 2000
|BETRIEB - Sicherheit an Baustellen im Strassenraum
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