Alle Bauherren haben gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) Leistungspflichten sowohl für die Bauphase als auch für die spätere Nutzung. Für die Bauphase ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufzustellen Für die spätere Nutzung ist eine Dokumentation sicherheitstechnischer Anlagen zu erstellen. Beide Aufgaben und die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten werden im Beitrag erläutert.


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    Titel :

    Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Vertragliche Organisation und Gestaltung der Leistungspflichten von Baustellenkoordinator, Architekt und Bauunternehmer



    Erschienen in:

    Bauingenieur ; 80 , 2 ; 79-85


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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