Alle Bauherren haben gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) Leistungspflichten sowohl für die Bauphase als auch für die spätere Nutzung. Für die Bauphase ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufzustellen Für die spätere Nutzung ist eine Dokumentation sicherheitstechnischer Anlagen zu erstellen. Beide Aufgaben und die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten werden im Beitrag erläutert.
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Vertragliche Organisation und Gestaltung der Leistungspflichten von Baustellenkoordinator, Architekt und Bauunternehmer
Bauingenieur ; 80 , 2 ; 79-85
2005-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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