Die Frage, ob eine Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich einzuordnen ist, ist insbesondere für die Erhebung der Gewerbesteuer von Bedeutung. Darüber hinaus hängt davon z. B. die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer ab. Freie Berufe werden üblicherweise als "persönliche Dienste höherer Art" umschrieben, und ihre steuerliche Bevorzugung wird damit begründet, dass die persönliche anders als die gewerbliche Dienstleistung nicht beliebig erweiterbar ist. Dieser Beitrag untersucht neuere Gerichtsentscheidungen zur Einordnung verschiedener Berufe in die drei Gruppen der freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 Einkommensteuergesetz.
Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
Der Betrieb ; 58 , 13 ; 692-694
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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