Im Steuerrecht ist die gewerbliche Tätigkeit zunächst von der freiberuflichen abzugrenzen. Letztere zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass persönliche Dienstleistungen erbracht werden, die eine hohe Qualifikation erfordern, doch muss sich die Rechtsprechung immer wieder mit Zweifelsfragen auseinandersetzen. Neuere Gerichtsentscheidungen betreffen z. B. die Einordnung der Heilberufe und die Frage, wann eine künstlerische, wissenschaftliche oder unterrichtende (und damit freiberufliche) Tätigkeit vorliegt. Die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist außerdem von der privaten Vermögensverwaltung sowie von land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen.
Zur steuerlichen Abgrenzung gewerblicher Tätigkeit von freiberuflicher und sonstiger Tätigkeit
Der Betrieb ; 60 , 48 ; 2613-2616
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Gewerbesteuer , Steuerrecht , Rechtsprechung , Urteil , Beruf , Einnahmen
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