Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist auch für den Betriebsrat ein wichtiges Thema, da er bei Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes wie z.B. der Gefährdungsbeurteilung oder der Unterweisung ein Mitbestimmungsrecht hat. Dies wurde durch zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 08.06.2004 ausdrücklich bestätigt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrates.
Gesundheitsschutz und Mitbestimmung
Aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts stärken die Mitbestimmung des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 8 ; 465-468
2004-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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