Seit dem 1.1.2004 ist das Arbeitszeitgesetzt (ArbZG) geändert worden, um das deutsche Recht an die Vorgaben der maßgeblichen EU-Richtlinie 93/104 bzw. 2003/88 anzupassen. Mit der Neufassung wird z.B. jegliche Gleichstellung von Bereitschaftsdienst und Ruhezeit beseitigt. Da der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit behandelt wird, also bei Anwesenheit im Betrieb nicht mehr von der Arbeitsbereitschaft zu unterscheiden ist, kann er zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus genutzt werden. Im Beitrag werden die einzelnen Punkte und abweichende Regelungen (Ruhezeit, Arbeitszeitverlängerung mit Ausgleich, Arbeitszeitverlängerung ohne Ausgleich, Verlängerung in Ausnahmefällen, Aufzeichnungspflichten bei Arbeitszeiten über die durchschnittlich 48 Stunden in der Woche, Bestandsschutz für Tarifverträge) im Detail diskutiert und die alte Fassung mit der neuen Paragraph um Paragraph verglichen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Das neue Arbeitszeitgesetz


    Subtitle :

    Ein halbherziger Reparaturversuch


    Contributors:
    Hamm, Ingo (author)

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 3 ; 133-142


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    10 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Das neue Arbeitszeitgesetz

    Anzinger, Rudolf | IuD Bahn | 1994


    Das neue Arbeitszeitgesetz

    Zmarzlik, Johanne | IuD Bahn | 1994