Arbeitszeitgrundnorm umfaßt 3 Aussagen zur Arbeitszeit. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten, darf bis zu 10 Stunden verlängert werden und innerhalb von 6 Monaten muß diese Verlängerung auf täglich 8 Stunden ausgeglichen werden. Verstöße werden mit bis zu 30 000 DM geahndet. Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen ist verfassungswidrig. Bei Nachtarbeit gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen wird auf alle Beschäftigungsbereiche ausgedehnt mit 16 Ausnahmetatbeständen. Einheitliche Anwendung des Gesetzes auf Frauen und Männer. Ausnahme ist Bergbau unter Tage.


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    Title :

    Das neue Arbeitszeitgesetz


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German