Zu den am 1.1.2004 in Kraft getretenen Neuerungen im Arbeitszeitrecht gehört, dass Bereitschaftszeit nun entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben als Arbeitszeit gilt. Außerdem wurde ein Stufensystem für die Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften eingeführt. Die erste Stufe verlangt für eine Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden neben einer kollektivvertraglichen Grundlage und einem erheblichen Anteil von Bereitschaftszeiten auch eine besondere Regelung zum Gesundheitsschutz sowie die Einwilligung des Arbeitnehmers. Die weiteren Stufen regeln die Überschreitung von zehn oder zwölf Stunden mit entsprechend strengeren Anforderungen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Die Neuregelungen im Arbeitszeitgesetz zum 1.1.2004


    Contributors:
    Reim, Uwe (author)

    Published in:

    Der Betrieb ; 57 , 4 ; 186-190


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Das neue Arbeitszeitgesetz

    Hamm, Ingo | IuD Bahn | 2004


    Das neue Arbeitszeitgesetz

    Zmarzlik, Johanne | IuD Bahn | 1994


    Das neue Arbeitszeitgesetz

    Anzinger, Rudolf | IuD Bahn | 1994