Zu den am 1.1.2004 in Kraft getretenen Neuerungen im Arbeitszeitrecht gehört, dass Bereitschaftszeit nun entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben als Arbeitszeit gilt. Außerdem wurde ein Stufensystem für die Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften eingeführt. Die erste Stufe verlangt für eine Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden neben einer kollektivvertraglichen Grundlage und einem erheblichen Anteil von Bereitschaftszeiten auch eine besondere Regelung zum Gesundheitsschutz sowie die Einwilligung des Arbeitnehmers. Die weiteren Stufen regeln die Überschreitung von zehn oder zwölf Stunden mit entsprechend strengeren Anforderungen.
Die Neuregelungen im Arbeitszeitgesetz zum 1.1.2004
Der Betrieb ; 57 , 4 ; 186-190
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Gesetzliche Neuregelungen im Arbeitsvermittlungsrecht zum 1.1.2004
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