Hinsichtlich des Fortbestands des Betriebsrats und der Betriebsvereinbarungen nach einer Umstrukturierung gibt es trotz der neu eingefügten §§ 21 a und b Betriebsverfassungsgesetz, welche das Übergangs- und das Restmandat des Betriebsrats regeln, zahlreiche offene Fragen. Dazu gehören die Folgen einer tarifvertraglichen Vereinbarung, mit der von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden kann. Auch die Auswirkungen der Umstrukturierung auf bestehende Betriebsvereinbarungen sind umstritten. Wird nicht auf Betriebs-, sondern auf Unternehmensebene umstrukturiert, so ergeben sich ähnliche Probleme für das Fortbestehen des Gesamtbetriebsrats und der Gesamtbetriebsvereinbarungen.
Folgen einer Umstrukturierung für Betriebsrat und Betriebsvereinbarung
Der Betrieb ; 57 , 46 ; 2474-2480
2004-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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