In zwei Gerichtsurteilen vom 16. September 2004 nehmen das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, Aktenzeichen 7 LB 3545/01 und das Verwaltungsgericht Stade, Aktenzeichen 1 A 463/03, unabhängig voneinander Stellung zu aktuellen Fragen des Personenbeförderungsrechts. Insbesondere wird die Frage erstmals von einem deutschen Verwaltungsgericht beantwortet, ob die Abgrenzung zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen in § 8 Absatz 4 PBefG rechtssicher ist. Die Urteile gehen von einer rechtssicheren Abgrenzung aus und nehmen zum Begriff der Eigenwirtschaftlichkeit Stellung. Sie heben hervor, dass die gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen nicht geeignet sind, Wettbewerbsverzerrungen herbeizuführen und daher keine Beihilfen darstellen. Beide Urteile sind jedoch nicht rechtskräftig, da gegen sie Rechtsmittel eingelegt wurden.
OVG Lüneburg und VG Stade bieten Möglichkeit der marktorientierten Direktvergabe
Bus & Bahn ; 38 , 12 ; 3-5
2004-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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