In zwei Gerichtsurteilen vom 16. September 2004 nehmen das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, Aktenzeichen 7 LB 3545/01 und das Verwaltungsgericht Stade, Aktenzeichen 1 A 463/03, unabhängig voneinander Stellung zu aktuellen Fragen des Personenbeförderungsrechts. Insbesondere wird die Frage erstmals von einem deutschen Verwaltungsgericht beantwortet, ob die Abgrenzung zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen in § 8 Absatz 4 PBefG rechtssicher ist. Die Urteile gehen von einer rechtssicheren Abgrenzung aus und nehmen zum Begriff der Eigenwirtschaftlichkeit Stellung. Sie heben hervor, dass die gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen nicht geeignet sind, Wettbewerbsverzerrungen herbeizuführen und daher keine Beihilfen darstellen. Beide Urteile sind jedoch nicht rechtskräftig, da gegen sie Rechtsmittel eingelegt wurden.


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    Titel :

    OVG Lüneburg und VG Stade bieten Möglichkeit der marktorientierten Direktvergabe



    Erschienen in:

    Bus & Bahn ; 38 , 12 ; 3-5


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2004


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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