Literatur und Rechtsprechung beschäftigen sich schon lange mit der "Inhouse"-Vergabe einer Verkehrsleistung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei standen die Kriterien der "Kontrolle" und der "Wesentlichkeit" beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Vordergrund der Diskussion. Die Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße sieht nun eine Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen an einen internen Betreiber vor, welche aber die Vereinbarkeit mit der grundgesetzlichen Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Frage stellt. Der Beitrag analysiert, ob der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG tatsächlich durch die Direktvergabe beeinträchtigt ist.
Direktvergabe und Berufsfreiheit? Ein Widerspruch?
Zur Vereinbarkeit der Beauftragung eines internen Betreibers mit Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz
Direct award of contracts and professional freedom: a contradiction in terms?
Der Nahverkehr ; 26 , 10 ; 14-17
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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