Seit dem 1.1.2004 sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, dass Leiharbeitnehmer den übrigen Arbeitnehmern grundsätzlich gleichzustellen sind, eine Abweichung aber tarifvertraglich vereinbart werden kann. In einem früheren Beitrag (Bestellnummer: I0342657) hatte Böhm darauf hingewiesen, dass ein solcher Abschluss mit der "Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA" riskant sei, da Zweifel an ihrer Tariffähigkeit bestehen. In seiner Erwiderung vertritt Schöne, dass das Risiko gering sei, da sich die Unwirksamkeit des Tarifvertrags auch bei fehlender Tariffähigkeit nur auf die Zukunft erstrecke. Böhm hält in einer Replik an seiner Auffassung fest.
"Billig-Tarifverträge" in der Zeitarbeit - Wo genau liegt das Risiko?
Erwiderung auf Böhm, DB 2003 S. 2598
Der Betrieb ; 57 , 3 ; 136-137
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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