In Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ist die Unterweisung zu sicherheitsgerechten Verhalten in Unternehmen Pflicht. Wichtig ist dies vor allem im Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeiten an Maschinen. Mit Inkrafttreten der UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist der Unternehmer jetzt auch verpflichtet, die Unterweisungen zu dokumentieren. Dies dient u.a. auch der Rechtssicherheit: Wenn es nach einem Unfall zu einer Gerichtsverhandlung kommt, müssen Unternehmer nachweisen, dass sie alles Erforderliche getan haben, um diesen Unfall zu verhindern. Eine Tabelle zeigt die Rechtsfolge bei Unterlassen der Unterweisung, eine weitere gibt an, welche Angaben für die Dokumentation der Unterweisung notwendig sind.
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Rechtssicherheit durch Unterweisung
Das Warnkreuz ; 2 ; 5
2004-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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