Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen erstellt und die dazu erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen festlegt. Diese Forderung ist in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. In diesem Zusammenhang fällt auch die Ermittlung der Gefährdungen bei Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (Werkzeugen, Maschinen und Anlagen) und deren Wechselwirkungen. Im Beitrag werden u. a. Definitionen der Gefährdungsbeurteilung und der sicherheitstechnischen Bewertung gegeben, Beispiele von Gefährdungen durch Arbeitsmittel aufgeführt und der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung beschrieben.
Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung nach der Betriebssicherheitsverordnung
Technische Überwachung ; 44 , 11/12 ; 54-55
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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