Schwerpunkt des am 1.1.2003 in Kraft getretenen Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften ist u. a. eine komplette Neufassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften im VII. Titel der Gewerbeordnung (§§ 105 ff. GewO). Dies kann durchaus als Versuch einer Kodifizierung eines Arbeitsvertragsgesetzbuches verstanden werden. Mit der Gesetzesnovelle sollten die inhaltlich und sprachlich nicht mehr zeitgemäßen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Gewerbeordnung den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die inhaltlichen Änderungen: freie Gestaltung des Arbeitsvertrages, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Abrechnung des Arbeitsentgelts, Zeugnis und zum Wettbewerbsverbot werden vorgestellt und mit den bisherigen Regelungen verglichen. Der Autor ist allerdings der Meinung, dass die Gewerbeordnung vom 21.6.1869 keine gute Basis allgemeiner arbeitsrechtlicher Vorschriften ist. Eine bessere Lösung wäre seiner Meinung nach die Integration in das Bürgerliche Gesetzbuch.
Arbeitsrechtliche Änderungen in der Gewerbeordnung
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 17 ; 735-738
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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