Vor der Schuldrechtsreform waren die Bestimmungen über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Arbeitsrecht nicht anwendbar, so dass das Bundesarbeitsgericht die Vereinbarung von Vertragsstrafen für Arbeitnehmer in vorformulierten Arbeitsverträgen akzeptiert hat. Seit der Reform gilt das AGB-Recht, das Vertragsstrafen weitgehend ausschließt, auch im Arbeitsrecht, doch sind die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets zu berücksichtigen. Die zur neuen Rechtslage ergangenen Gerichtsentscheidungen halten arbeitsrechtliche Vertragsstrafen mehrheitlich für unwirksam. Die Autorin des Beitrags vertritt jedoch, dass sie weiterhin zulässig seien.
Erste Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Vertragsstrafenabreden nach der Schuldrechtsreform
Der Betrieb ; 56 , 47 ; 2546-2548
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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