Vor der Schuldrechtsreform waren die Bestimmungen über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Arbeitsrecht nicht anwendbar, so dass das Bundesarbeitsgericht die Vereinbarung von Vertragsstrafen für Arbeitnehmer in vorformulierten Arbeitsverträgen akzeptiert hat. Seit der Reform gilt das AGB-Recht, das Vertragsstrafen weitgehend ausschließt, auch im Arbeitsrecht, doch sind die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets zu berücksichtigen. Die zur neuen Rechtslage ergangenen Gerichtsentscheidungen halten arbeitsrechtliche Vertragsstrafen mehrheitlich für unwirksam. Die Autorin des Beitrags vertritt jedoch, dass sie weiterhin zulässig seien.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Erste Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Vertragsstrafenabreden nach der Schuldrechtsreform


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 56 , 47 ; 2546-2548


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch