Das Beschäftigtenschutzgesetz (BeschSG) verpflichtet den Arbeitgeber, seine Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dies betrifft alle Beschäftigten im weitesten Sinne und umfasst die gesamte berufliche Sphäre bis hin zu Dienstreisen und betrieblichen Veranstaltungen. Bei Gegenmaßnahmen muss das Arbeitgeber das Verhältnismäßigkeitsgebot beachten. Finden Belästigungen zwischen Kollegen außerdienstlich statt, greift der Schutz des BeschSG nur dann, wenn sich ein Arbeitsplatzbezug - wie z.B. daraus resultierende weitere Schikanen im Betrieb - herstellen läßt. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Wo endet der Arbeitsplatzbezug?
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 13 ; 569-570
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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