Mit dem am 01.09.1994 in Kraft getretenen "Beschäftigtenschutzgesetz" (Artikel 10 des 2. Gleichberechtigungsgesetzes vom 24.06.1994 (BGBl I 1406) wurde ein Regelungsbedürfnis für das Problem sexueller Belästigung am Arbeitsplatz anerkannt. Der wesentliche Inhalt des Gesetzes wird skizziert; unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Normenklarheit begegnet das Gesetz jedoch im einzelnen näher erörterten Bedenken. Da die Schaffung neuer Rechtsvorschriften ohnehin nicht geeignet sei, Eigenverantwortung und Selbstbewußtsein der Betroffenen zu verstärken, wird das Gesetz im Ergebnis als überflüssig erachtet.
Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz per Gesetz?
Anmerkungen zum sog. Beschäftigungsschutzgesetz
Zeitschrift Beamtenrecht ; 42 , 12 ; 374-377
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Wo endet der Arbeitsplatzbezug?
IuD Bahn | 2003
|Verkehrslärm - Verbreitung, Belästigung, Gesundheitsrisiko
Tema Archive | 1993
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