Die im Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den Einsatz technischer Arbeitsmittel und überwachungsbedürftiger Anlagen. Nach einem Jahr der Anwendung zeigt sich, dass grundlegende Schutzzielanforderungen für die Benutzung vielfältiger Arbeitsmittel und Verwendung unterschiedlichster Arbeitsverfahren zu präzisieren sind. Zum Beispiel sind Verkehrsmittel keine Maschinen im Sinne der Maschinenrechtlinie, dies bleibt jedoch in der Verordnung unklar. Der Unternehmer hat nach der Verordnung die Fristen und den Umfang der regelmäßigen Prüfungen für die von ihm eingesetzten Arbeitsmittel in Eigenverantwortung festzulegen, außerdem ist ihm die Auswahlverantwortung für die Mitarbeiter übertragen. Neben Anwendungsprobleme beschreibt der Beitrag in Kürze die Mindestvorschriften und Richtlinien zum Explosionsschutz.
Betriebssicherheitsverordnung - ein Jahr in Kraft
Aus Sicht der Verkehrsunternehmen
Das Warnkreuz ; 4 ; 14-15
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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