Immer häufiger sind Führungskräfte und damit auch leitende Angestellte von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind darin zu sehen, dass ganze Hierarchieebenen zum Zweck der Verkürzung von Entscheidungswegen wegfallen, Unternehmen aufgrund von massivem Personalabbau umstrukturiert werden oder im Zuge von Fusionen Führungspositionen doppelt besetzt sind. Dabei werden Arbeitsverhältnisse mit leitenden Angestellten selten durch einvernehmliche Regelung oder durch deren Eigenkündigung beendet. Aufgrund der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt sind leitende Angestellte bereit, für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu kämpfen - gegebenenfalls auch unter Einschaltung des Arbeitsgerichts. Daher sollte vor Ausspruch einer Kündigung der Status des zu Kündigenden als leitender Angestellter genau geprüft werden. In Zweifelsfällen sollte das Anhörungsverfahren beim Betriebsrat mit dem Hinweis "vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage" eingeleitet werden. Der Beitrag weist auf die Besonderheiten bei der Beendigungskündigung von leitenden Angestellten hin.
Kündigungsrechtliche Besonderheiten bei leitenden Angestellten
Personalwirtschaft ; 30 , 2 ; 52-54
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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