Bereits am 19.06.1993 stand nach dem Beschluss der EU-Verkehrsminister fest, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lastkraftwagen eingeführt wird. Dies wird nun ab dem 31.08.2003 mit der Mautverordnung für Nutzfahrzeuge über 12 t (mit verschiedenen Ausnahmen) Wirklichkeit. Der Beitrag beschreibt auf Basis der noch nicht endgültig feststehenden Gebühren, was auf LKW-Eigentümer als Mehrbelastung zukommt, wie das System funktioniert und wie der Leerfahrtenanteil berechnet werden kann.
Wenn der Wegezoll zu Buche schlägt...
Logistik-Praxi
Güterverkehr ; 52 , 2 ; 23-24, 26-30
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
Autobahn , Maut , Verkehrspolitik , Logistik , Lastkraftwagen , Spedition
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