Mit der Betriebssicherheitsverordnung sollen vor Allem EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz neu regeln und überschaubarer gestalten. Am 3. Oktober 2002 trat die "Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitsstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" in Kraft. Die Zusammenfassung von verschiedenen Vorschriften in der Betriebssicherheitsverordnung führt nicht zu einer größeren Freiheit des einzelnen Arbeitgebers. Zwar hat er nun zum Einen die Möglichkeit, Arbeitsschutz selbst zu organisieren und zu gestalten. Doch andererseits ist er dazu gleichzeitig auch verpflichtet. Der Beitrag behandelt die einzelnen Abschnitte und Anhänge der Betriebssicherheitsverordnung und beurteilt, was sich daraus für die Arbeitgeber ergibt.


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    Title :

    Neuregelung der Betriebssicherheit - Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung


    Subtitle :

    Anforderungen an den Arbeitgeber


    Contributors:

    Published in:

    Tiefbau ; 115 , 2 ; 90-93, 95-96, 99-100


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    11 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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