Die 1996 verabschiedete Richtlinie 96/48/EG legt die Grundlagen für die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems, die Technische Spezifikationen für die Harmonisierung der technischen und betrieblichen Regeln vorsieht. Hindernisse für den freien Verkehr der Züge und die Beschaffung der Bahnausrüstungen werden damit beseitigt. Die Richtlinie 96/48/EG gliedert das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem in acht Teilsysteme. Für diese acht Teilsysteme wurden sechs technische Spezifikationen (TSI=Technische Spezifikationen Interoperabiliät) erarbeitet. Eine dieser sechs Spezifikationen (TSI Energie), auf die im Beitrag näher eingegangen wird, behandelt die elektrische Energieversorgung der Fahrzeuge im interoperablen Netz und enthält die Vorgaben für Versorgungssysteme, Oberleitungen und Stromabnehmer. Die Bewertung der Konformität von Komponenten und Anlagen anhand der Anforderungen nimmt in allen TSI breiten Raum ein.
Technische Spezifikation Energie und zugehörige europäische Normen
eb - Elektrische Bahnen ; 101 , 4-5 ; 144-146, 148-153
2003-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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