Verstöße eines Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten ahndet der Arbeitgeber mit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung. Das heißt er rügt die Pflichtverletzung, klärt den Arbeitnehmer über das erwartete pflichtgemäße Handeln auf und droht für den Fall einer erneuten, gleichartigen Pflichtwidrigkeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses an. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber aber ergreifen kann, wenn ein Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied durch sein Verhalten ausschließlich gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt, das wird im Beitrag diskutiert.
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 3 ; 129-130
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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