Viele Unternehmen sind bestrebt, ihre Produkte über das Internet zu vertreiben. Dazu wollen sie möglichst genau die Interessenten und Kunden kennen lernen und aus deren Verhalten im Internet auf ihre Vorlieben schließen. Durch Verknüpfung und Auswertung der erlangten Informationen lassen sich Nutzungskataloge erstellen, die in Werbeaktionen gezielt eingesetzt werden können. Je mehr ein Anbieter über seine Zielgruppe erfährt, desto besser kann er seine Angebote an die Vorstellungen und Erwartungen der potenziellen Käufer anpassen. Demgegenüber stehen die Interessen des Bürgers und Internetnutzers am Schutz seiner Privatsphäre. Jeder Bürger hat das Recht auf informationelle Selbstbetsimmung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nur durch Gesetz eingeschränkt werden. Dieses muss Inhalt , Zweck und Bedingungen der Datenerhebung und -verarbeitung genau bestimmen. An den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die Datenschutzgesetze und an diesen wiederum sämtliche Maßnahmen der Datenrekrutierung zu messen. Der Beitrag zeigt auf welche Daten über das Internet gewonnen werden können, welche technischen Möglichkeiten dazu eingesetzt werden und wie die entsprechende Gesetzeslage ist.
Datenschutz und Internet
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 3 ; 119-120, 122-125
2003-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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RECHT + RISIKOMANAGEMENT - E-Commerce - Datenschutz im Internet
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