Die Vorabkontrolle als Instrument des Datenschutzes unterwirft automatisierte Verfahren, die Risiken für die Rechte und Freiheiten von Personen beinhalten können, einer speziellen Prüfung vor dem produktiven Einsatz im so genannten Wirkbetrieb. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Vorabkontrolle obliegt im Regelfall dem "internen" Datenschutzbeauftragten (DSB). Im Hinblick auf die verfahrensbedingte Verknüpfung von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten als elementare Strukturmerkmale in fast allen automatisierten Verfahren und die Integration der fokussierten Verfahren in komplexe Infrastrukturen ist es zweckmäßig, die Vorabkontrolle als ein gemeinsames Anliegen des Datenschutzbeauftragten und des IT-Sicherheitsbeauftragten zu betrachten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zielsetzungen der Vorabkontrolle, den Integrationsansatz, die Präventivmaßnahmen, die Prüfung des Anforderungsprofils für Individualsoftware und Standardsoftware sowie das Aktionsfeld der Vorabkontrolle. In diesem "Aktionsfeld" kommt der Risikoanalyse als Werkzeug zur Erkennung und Bewertung von Schwachstellen besondere Bedeutung zu.
Datenschutz - Vorabkontrolle
IT-Sicherheit ; 9 , 2 ; 28-31
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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