Nach fast zwanzigjähriger wissenschaftlicher und auch politischer Diskussion über den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist es nunmehr gelungen, diesen in einer Rechtsverordnung zu regeln, und zwar mit dem neu in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingeführten § 3a. Diese Vorschrift basiert auf Art. 7 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27. September 2002 (BGBI. I S. 2377). Sie ist seit 3. Oktober 2002 in Kraft. Im Beitrag geht es um die Praxisrelevanz der neuen Arbeitgeberpflicht zum Schutz der Nichtraucher im Betrieb.
Nichtraucherschutz - Mehr Nikotinentzug für Unternehmen?
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 12 ; 558-559
2002-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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