Zigarettenrauch besteht aus einer Vielzahl krebserregender und gesundheitsschädlicher Stoffe, denen viele Nichtraucher am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Von besonderer Brisanz ist hierbei die Tatsache, dass der so genannte Nebenstromrauch, der beim Passivrauchen anteilmäßig stärker als beim Aktivrauchen beteiligt ist, mehr krebserzeugende Stoffe enthält, als der Hauptstromrauch. Der Gesetzgeber hat durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung darauf reagiert und im § 3a dieser Verordnung den Nichtraucherschutz gesetzlich gestärkt. Der Schutz von Nichtrauchern ist seitdem zur Pflichtaufgabe eines jeden Unternehmens gemacht worden.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
BahnPraxi ; 9 ; 139-140
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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