Mit der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie in nationales Recht ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Von der Gefährdungsbeurteilung und den nachfolgend ergriffenen Maßnahmen erhofft sich jeder Arbeitgeber weniger Arbeitsunfälle, einen geringeren Krankenstand und eine höhere Qualität der Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht nur die "klassischen" Gefährdungen, wie mechanische oder elektrische Gefährdungen in die Beurteilung einfließen, sondern auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie psychosoziale oder organisatorisch bedingte Gefährdungen berücksichtigt werden. An einem Praxisbeispiel wird die ganzheitliche Vorgehensweise erläutert.
Ganzheitliche Risikobeurteilung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Ein Praxisbeispiel -
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 10 ; 506, 508-510
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Risikobeurteilung beim Teleservice von Maschinen
IuD Bahn | 2003
|Menschliche Zugverlässigkeit, Sicherheit und Risikobeurteilung
IuD Bahn | 1994
|Eine generische Risikobeurteilung für den Zugleitbetrieb
Tema Archive | 2010
|Eine generische Risikobeurteilung für den Zugleitbetrieb
IuD Bahn | 2010
|