Mit der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie in nationales Recht ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Von der Gefährdungsbeurteilung und den nachfolgend ergriffenen Maßnahmen erhofft sich jeder Arbeitgeber weniger Arbeitsunfälle, einen geringeren Krankenstand und eine höhere Qualität der Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht nur die "klassischen" Gefährdungen, wie mechanische oder elektrische Gefährdungen in die Beurteilung einfließen, sondern auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie psychosoziale oder organisatorisch bedingte Gefährdungen berücksichtigt werden. An einem Praxisbeispiel wird die ganzheitliche Vorgehensweise erläutert.


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    Titel :

    Ganzheitliche Risikobeurteilung und Gestaltung von Arbeitsplätzen


    Untertitel :

    - Ein Praxisbeispiel -



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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