Obgleich die arbeitsrechtliche Abmahnung gesetzlich nicht geregelt ist, ist sie im Kündigungsschutzrecht von erheblicher Relevanz, da der Arbeitgeber auf Grund des im deutschen Arbeitsrecht geltenden ultima-ratio-Prinzips vor Ausspruch der verhaltensbedingten Kündigung i.d.R. dazu verpflichtet ist, den Arbeitnehmer - als Vorstufe zur Kündigung - zunächst abzumahnen. Im Beitrag wird zunächst die verhaltensbedingte Kündigung, die das Gegenteil der personenbedingten Kündigung darstellt, erläutert. Ansonsten gibt der Beitrag einen Überblick über Sinn und Zweck der Abmahnung, Abgrenzung der Abmahnung von anderen Maßnahmen, Wirkungsdauer, Anwendungsbereich, Entbehrlichkeit, Form und Erforderlicher Inhalt einer Abmahnung. Desweiteren wird eingegangen auf: Abmahnungsfristen, Nachschieben von Abmahnungsgründen, Abmahnungsberechtigung, Zugang der Abmahnung, Gleichartigkeit des Verstoßes, Anzahl der Abmahnungen, Rechte des Arbeitnehmers, Abmahnung und Betriebsrat und Prozessuales.
Abmahnung im Arbeitsrecht
Betrieb und Wirtschaft ; 56 , 19 ; 829-830, 832-834
2002-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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