Gesetzliche Grundlage BGB §§ 622, 626 - Recht der Schuldverhältnisse, Dienstvertrag; Tarifvertrag DB AG u.a. Ein Arbeitsverhältnis kann durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durch Kündigung aufgelöst werden Voraussetzungen für ordentliche (fristgerechte) und außerordentliche (fristlose) Kündigungen. Arten: verhaltsbedingte, personengebundene und betriebsbedingte Kündigung. Abmahnungen: Rüge des Arbeitgebers zu einem Fehlverhalten, Kündigungsandrohung: u. a. bei Alkohol, Arbeitsverweigerung, Beleidigung, Vertrauensmißbrauch. Kündigungsschutzgesetz. Betriebsbedingte Kündigung - besonders bei DB AG.
Arbeitsrecht im Überblick - Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung
Unterrichtsfach: Personal- und Arbeitsrecht ; Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG
Deine Bahn ; 24 , 6 ; 362-368
1996-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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