Arbeitgeber, die Mitarbeiter entlassen wollen, werden im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob sie Betreffende im Vorfeld angehört haben. Betriebliche Praktiker sind manchmal unsicher, in welchen Fällen und ggf. in welcher Form sie dies tun müssen. Innovative Arbeitgeber legen in jedem Fall großen Wert auf das Gespräch mit Arbeitnehmern. Dieser kommunikative Umgang kann sich bis hin zu einer konstruktiven Streitkultur entwickeln. Abgesehen von solch einem modernen Konfliktmanagement - es wird heute z.B. über innerbetriebliche Mediation verwirklicht - gibt es jedoch Fälle im Arbeitsrecht, die zur Anhörung zwingen. Im Beitrag wird beschrieben, wann die Pflicht zur Anhörung besteht (z.B. bei einer Verdachtskündigung) und welche formellen Aspekte bei einer Anhörung zu berücksichtigen sind. Es wird außerdem auf die Einhaltung wichtiger Fristen, die sog. Druckkündigung, die Selbstbindung des Arbeitgebers und die Beachtung des Personalaktenrechts eingegangen.
Kündigung - Muss der Chef Arbeitnehmer vor Entlassung anhören?
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 7 ; 300-302, 304
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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