Direktmarketing ist für den Werber in der Logistikbranche eine Möglichkeit, eine fast unbegrenzte Zahl von potentiellen Kunden und Interessenten schnell und kostengünstig zu erreichen. Über das Internet sind E-Mails schnell verschickt. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Versendung von adressierten Werbebriefen auf dem Postweg gilt aber nicht für E-Mails, wie die im Beitrag vorgestellten Landgerichtsurteile zeigen. Wesentliche Gründe sind die Verlagerung der Werbekosten auf den Empfänger (Providergebühren, Telefonkosten), Zeitverlust auf Seiten des Umworbenen, Gefahr der Überschreitung der Speicherkapazität der Empfänger-Mailbox und Belästigung. Ein abweichendes Urteil wurde im Fall der Zusendung eines konkreten Angebots auf den Abschluss eines bürgerlichen Vertrags gefällt.
Wenn Direktmarketing zum Dreckmarketing wird
Rechtliche Zulässigkeit von Werbung per E-Mail
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 56 , 129 ; 15
2002-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
Internet , Urteil , Marketinginstrument , Werbeart , Gericht , E-Commerce , Werbung , E-Mail
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Neuer Rechtsrahmen für das Direktmarketing
IuD Bahn | 2009
|Dialog- und Direktmarketing - Marketingvarianten im Vergleich
IuD Bahn | 2009
|Direktmarketing: So machen es die Profis
Online Contents | 1996
IuD Bahn | 2009
|IuD Bahn | 2009
|