Direktmarketing ist für den Werber in der Logistikbranche eine Möglichkeit, eine fast unbegrenzte Zahl von potentiellen Kunden und Interessenten schnell und kostengünstig zu erreichen. Über das Internet sind E-Mails schnell verschickt. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Versendung von adressierten Werbebriefen auf dem Postweg gilt aber nicht für E-Mails, wie die im Beitrag vorgestellten Landgerichtsurteile zeigen. Wesentliche Gründe sind die Verlagerung der Werbekosten auf den Empfänger (Providergebühren, Telefonkosten), Zeitverlust auf Seiten des Umworbenen, Gefahr der Überschreitung der Speicherkapazität der Empfänger-Mailbox und Belästigung. Ein abweichendes Urteil wurde im Fall der Zusendung eines konkreten Angebots auf den Abschluss eines bürgerlichen Vertrags gefällt.


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    Titel :

    Wenn Direktmarketing zum Dreckmarketing wird


    Untertitel :

    Rechtliche Zulässigkeit von Werbung per E-Mail


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2002


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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