Mit dem neu geschaffenen § 28a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat die Möglichkeit, einige seiner Aufgaben auf Arbeitsgruppen außerhalb des Betriebsrats zu übertragen. Damit soll den ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit zu einer größeren und unmittelbaren Beteiligung eröffnet werden. Der Beitrag referiert die Gesetzesgrundlage und gibt einen Überblick über die Vorgehensweise. Behandelt werden die Themen Übertragung von Aufgaben auf die Arbeitsgruppen, Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitsgruppe sowie Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgruppe und Betriebsrat.
Die Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 11 ; 625-629
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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