Auf Grund oftmals nur unzureichender Informationen in Arbeitszeugnissen, die für eine Einstellungsentscheidung von Belang sind, werden Alt-Arbeitgeber häufig darum gebeten, Auskünfte über früher bei ihnen beschäftigte Arbeitnehmer zu erteilen. Die Mehrdeutigkeit von Zeugnisbeurteilungen befriedigen nicht das Informationsinteresse des Einstellenden. Vor diesem Hintergrund ist bei einer Abwägung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und einstellendem Arbeitgeber die Frage zu beantworten, ob und in welchem Umfang Auskünfte erteilt werden dürfen bzw. gar müssen. Dabei werden im Beitrag mehrere Konstellationen unterschieden und näher beleuchtet: Auskunftserteilung auf Grund eines ausdrücklich geäußerten Wunsches des Arbeitnehmers, Auskunftserteilung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers und Auskunftserteilung bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis. In jedem Falle steht dem Arbeitnehmer aber in allen genannten Konstellationen sowohl gegenüber dem Anfragenden als auch dem Auskunftserteilenden ein Informationsrecht hinsichtlich der erteilten Auskünfte zu.
Auskunftsrechte und -pflichten des Arbeitgebers versus Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmer
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 11 ; 475-478
2001-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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