Am 28.07.1995 ist das Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht in Kraft getreten. Das sogenannte Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet den Arbeitsgeber (AG) dem Arbeitnehmer bis spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche, vom AG unterzeichnete Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Soweit das Arbeitsentgelt, die Arbeitszeit, der Urlaub und die Kündigungsfristen durch Tarifverträge o.ä. geregelt sind, genügen Hinweise auf diese Regelungen.
Neue Pflichten des Arbeitgebers zum Nachweis über wesentliche Arbeitsvertragsbedingungen
Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 19 ; 692-695
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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