Die Rechtsprechung hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines einfachen bzw. qualifizierten Arbeitszeugnisses auf der Grundlage des § 630 BGB in vielfacher Hinsicht präzisiert, um ihm alle Möglichkeiten einer beruflichen Weiterentwicklung mit dem Zeugnis als "Visitenkarte" bei der Stellensuche zu eröffnen. Der Altarbeitgeber trägt mit der Zeugniserteilung eine soziale Mitverantwortung für seinen früheren Arbeitnehmer, der über den Bestand des (alten) Arbeitsverhältnisses hinausreicht. Zugleich werden aber auch die legitimen Interessen des den Arbeitnehmer neu einstellenden Arbeitgebers hinreichend geschützt: Das Zeugnis als wesentliche Basis der Einstellungsentscheidung muss dem Wahrheitsgebot gerecht werden (unter 8.1). Widrigenfalls kann der Altarbeitgeber ggf. für eintretende Schäden beim neuen Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Diese Doppelfunktion des Zeugnisses balanciert damit das Dreieckverhältnis zwischen altem und neuem Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer in sozialverträglicher Weise aus.
Rechtliche Anforderungen an das Arbeitszeugnis und Konsequenzen seiner Unrichtigkeit
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 5 ; 208-216
2001-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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