Mit der EMV-Richtlinie 89/336/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit leitete die Europäische Gemeinschaft einen Prozeß vielfältiger Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Normung ein. Als Konformitätsbeweis wurde das CE-Zeichen eingeführt. Aus den gesetzlichen Grundlagen für Störungen im Sinne der EMV ergibt sich, daß zunächst immer der Betreiber der Leidtragende ist. In der aktuellen Rechtssprechung spielt die Gewährleistung eine bedeutende Rolle.
EMV - Rechtliche Konsequenzen
Datacom ; 12 , 2 ; 126-128, 130-132
1995-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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