Interoperabilität ist etwa definiert als "Eignung eines Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, sie hängt von ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen ab". Aktuell regelt die Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG die Interoperabilität in der Gemeinschaft. Die Europäische Kommission hat die Europäische Eisenbahnagentur (ERA, gegründet 2005) beauftragt, die Technische Spezifikation für die Interoperabilität im Hinblick auf die Erweiterung des Geltungsbereichs für das gesamte Eisenbahnnetz zu überarbeiten mit dem Ziel einer Veröffentlichung im Jahre 2014. Der Beitrag geht im Detail auf folgende Punkte ein: Interoperabilität in der EG (Definition, Bahnsystem, Inhalte Technischer Spezifikationen, Stand der Erarbeitung); Revision der TSI für das Teilsystem Infrastruktur (Lösung von Problempunkten, Geltungsbereich); Anwendung der Infrastruktur TSI.
Interoperabilität der Infrastruktur im Bahnsystem der Europäischen Union
Infrastructure interoperability in the European Union's railway system
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 62 , 7/8 ; 24-29
2013
6 Seiten, 3 Bilder, 4 Tabellen, 12 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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