Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.6.1997 - 10 AZR 724/95: Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine irrtümlich vorgenommene Eingruppierung zu korrigieren. Zur Rechtswirksamkeit der Korrektur muss er substantiiert die Tatsachen vortragen, welcher Fehler - als Rechts- oder Tatsachenirrtum - ihm dabei unterlaufen ist.


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    Titel :

    Korrigierende Rückgruppierung: Darlegungslast des Arbeitgebers bei angeblicher Fehlerhaftigkeit einer früher für richtig gehaltenen Eingruppierung


    Untertitel :

    Keine bloße Berufung auf das Ergebnis einer Überprüfung der Stellenbewertung



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 51 , 51/52 ; 2616-2617


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch