Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.6.1997 - 10 AZR 724/95: Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine irrtümlich vorgenommene Eingruppierung zu korrigieren. Zur Rechtswirksamkeit der Korrektur muss er substantiiert die Tatsachen vortragen, welcher Fehler - als Rechts- oder Tatsachenirrtum - ihm dabei unterlaufen ist.
Korrigierende Rückgruppierung: Darlegungslast des Arbeitgebers bei angeblicher Fehlerhaftigkeit einer früher für richtig gehaltenen Eingruppierung
Keine bloße Berufung auf das Ergebnis einer Überprüfung der Stellenbewertung
Der Betrieb ; 51 , 51/52 ; 2616-2617
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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