Die Verbindungslinie zwischen den Änderungen zur betriebsbedingten Kündigung durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz und der Rechtsprechung des BAG insbesondere zu Punktesystemen ermöglicht dem Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen künftig einen rechtssicheren Personalabbau. Da der Gesetzgeber im Sinne des Arbeitgeberschutzes die Auswahlkriterien eindeutig beschränkt hat, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, weitere Aspekte als die drei Auswahlkriterien in die Sozialauswahl einzubeziehen.
Die betriebsbedingte Kündigung im Wandel - neue Wege zum rechtssicheren Personalabbau
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ; 15 , 15 ; 797-804
1998-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau
IuD Bahn | 2009
|Betriebsbedingte Kündigung wegen Leistungsverdichtung
IuD Bahn | 1998
|Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
IuD Bahn | 1995
|Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
IuD Bahn | 1996
|Teilzeitarbeit und betriebsbedingte Kündigung
IuD Bahn | 1996
|