In jüngster Zeit wird die Rechtsprechung mit dem sogenannten Wiedereinstellungsanspruch befaßt. Für den Tatsachenvortrag kommt es auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung zum Zeitpunkt deren Zugangs an. Spätere Tatsachenänderungen begründen keinen Anspruch. Es kann zu prüfen sein, ob eine Wiedereinstellung zu veränderten Bedingungen in Frage kommt.
Neu entdeckt: der Wiedereinstellungsanspruch
Personalwirtschaft ; 25 , 11 ; 69-72
01.01.1998
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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