Bei einer Kündigung ist grundsätzlich zu prüfen, ob kein Wiedereinstellungsanspruch gegeben ist, d. h., ob sich nicht die objektive Lage zwischen Ausspruch der Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist geändert hat und der Kündigungsgrund damit gegenstandslos wird. Dieser Wiedereinstellungsanspruch kann bei einem Betriebsübergang auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist bestehen. Er lässt sich mitunter aus einer Vereinbarung herleiten, die dann aber hinreichend bestimmt sein muss. Ohne Vereinbarung lassen sich in der Rechtsprechung verschiedene Problemfelder unterscheiden: Betriebsbedingte Kündigung, Abfindungsvergleich, soziale Auswahl bei der Wiedereinstellung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung und berechtigte Interessen des Arbeitgebers.
Der Wiedereinstellungsanspruch
Wann besteht der Anspruch und was kann der Betriebsrat dafür tun?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 10 ; 610-613
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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